Zivilcourage gegen Unterdückung und Schikane gefragt (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Samstag, 10.06.2017, 08:06 (vor 3252 Tagen) @ ThomasK
bearbeitet von musicus, Samstag, 10.06.2017, 08:07

Ich gehe aber davon aus, dass du vor Gericht sehr gute Chancen hättest, gegen diese Knebelvorschrift der Deutschen Bahn zu gewinnen.

Interessant. Auf welche Normen und exemplarischen Rechtssprechungsfälle stützt sich deine Mutmaßung.

Sich einen Flexpreis vor der Fahrt zu kaufen und dann zwischen verschiedenen Zügen wählen zu können, gehört zur Gegenleistung für den teureren Fahrpreis.

...welche ja auch erbracht wird.

An deiner Stelle würde ich es darauf ankommen lassen und wenn der Zugbegleiter Rabatz macht, ihn auf die Nebenpflichten gemäß BGB hinweisen.
Du kannst auch mit der Presse drohen.

Querulantentum und Leistungserschleichung, wie du sie hier propagierst, haben vermutlich erst zur systematischen Verschlechterung der Bedingungen für die breite Mehrheit der Kunden geführt. Klasse Tip!

Überhaupt ist die Flexpreisreform mit der Tagbindungspflicht ein unglaublicher juristischer Murks. Vor Gericht würde mit großer Wahrscheinlichkeit die Deutsche Bahn einen Rechtsstreit gegen dich verlieren.

Auch hier wieder: Welche Grundlage hat diese Hypothese?

Früher, bei der Deutschen Bundesbahn, hat es so einen Unfug nie gegeben.

Früher ist vorbei, die Bundesbahn abgewählt.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum