Die lieferst die legale Lösung doch selber. Wo ists Problem? (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Donnerstag, 08.06.2017, 17:44 (vor 3255 Tagen) @ mdst
bearbeitet von musicus, Donnerstag, 08.06.2017, 17:45

Wenn der ZuB fragen würde, ob man wirklich gestern schon mit S-Bahn von X nach Y gefahren ist und man ihn dann anlügt, ist das streng genommen nicht legal...

Man muss einen ZuB gar nicht anlügen - was man am Vortag getan hat, geht ihn schlicht nichts an, seine Frage erübrigt sich und bedarf keiner Antwort. Alles was ein ZuB tun kann, ist die Gültigkeit des vorgelegten Fahrscheins begründet in Zweifel zu ziehen - und dafür müsste er schon beweisen können, dass man am Vortag die Fahrt sicher nicht angetreten hat. Freiwillige vor!

Aber interessant, dass hier von vielen die Meinung vertreten wird, dass man aufgrund der Flexpreis-"Reform" in Zukunft bitte die ZuBs im Zweifel anlügen soll.

Wer ist dieser Meinung? Und wenn - auf unzulässige Fragen darf ich auch falsche Antworten geben. Es ist Sache der DB den tatsächlichen Fahrtverlauf zu kontrollieren und zu dokumentieren.

Beweist noch einmal mehr, was für ein Quatsch mit dem differenzierte Flexpreis angerichtet wurde.

O ja!


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