Die lieferst die legale Lösung doch selber. Wo ists Problem? (Fahrkarten und Angebote)

mdst, Donnerstag, 08.06.2017, 17:36 (vor 3258 Tagen) @ Proeter


Was ist denn dein Problem damit, dich auf einen S-Bahn-Vorlauf zu berufen?
Es ist tariflich vorgesehen und 100% legal.

Hier werden m.E. zwei Dinge vermischt.

(1.) "Tariflich vorgesehen" - klar, ganz allgemein gesagt: längere Laufwege zu buchen, als man zu befahren beabsichtigt (wie von musicus hier schon erwähnt) ist sicherlich tariflich vorgesehen und legal.

ABER: die Neuerung beim neuen Flexpreis besteht ja darin, dass ausdrücklich der Fahrtantritt am 1. Geltungstag verlangt wird (Nebenfrage: wird irgendwo eigentlich verlangt, die Fahrt am Abfahrtsbahnhof anzutreten?).
Das ist also eine Einschränkung der ansonsten geltenden, in 1. genannten, "Freiheit".

Deswegen würde ich der zweiten Aussage (2.) "100% legal" widersprechen - wirklich 100%?
Wenn der ZuB fragen würde, ob man wirklich gestern schon mit S-Bahn von X nach Y gefahren ist und man ihn dann anlügt, ist das streng genommen nicht legal...
Und genau damit hätte ja der Fragesteller ein Problem, auch wenn's in der Praxis vermutlich egal ist und der ZuB vermutlich auch gar nicht fragt.

Aber interessant, dass hier von vielen die Meinung vertreten wird, dass man aufgrund der Flexpreis-"Reform" in Zukunft bitte die ZuBs im Zweifel anlügen soll. Beweist noch einmal mehr, was für ein Quatsch mit dem differenzierte Flexpreis angerichtet wurde.


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