Und jetzt? (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 21.07.2016, 00:43 (vor 3544 Tagen) @ DerSimon
bearbeitet von JeDi, Donnerstag, 21.07.2016, 00:44

Im Moment sehe ich keine Relevanz: Das SEPA-Lastschriftverfahren ist am juristischen Sitz der Deutschen Bahn AG kein gesetzliches Zahlungsmittel, deshalb ist das Privatunternehmen Deutsche Bahn AG in der Akzeptanz dieses Zahlungsmittels frei.


Immer dieses falsche "gesetzliches Zahlungsmittel"-Argument. Ich kann auch einen Supermarkt aufmachen, bei dem man nur mit Karte zahlen kann, auch wenn Bargeld ein "gesetzliches Zahlungsmittel" ist.

Der Supermarkt hat aber auch keinen Kontrahierungszwang, die deutschen EVU aber zumindest teilweise schon.

Und naja, wieso sollte man nur mit deutschem Konto zahlen dürfen? Als EU-Bürger darf ich mir meine Bank ja frei aussuchen, soll ja auch Deutsche mit luxemburgischem oder spanischen Konto geben. Die SEPA-Regeln sind da ja schon sehr offensichtlich, was erlaubt ist und was nicht. Und wieso sollte auch ein Österreicher mit deutschem Konto nicht zahlen dürfen?

Man darf ja mit österreichischem oder luxemburgischem oder spanischem Konto zahlen. Auch als Österreicher, Litauer oder Italiener.

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Weg mit dem 4744!


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