Wider die Harmonisierung. (Allgemeines Forum)

maxiboy, IBNR: 7006966, Dienstag, 19.07.2016, 23:50 (vor 3547 Tagen) @ sfn17

Da haette Dir ein Blick in die beiden verlinkten Texte (besonders dem zweiten) aber erheblich
weitergeholfen. Ob SEPA-LSV ueberhaupt ein "gesetzliches Zahlungsmittel" ist, wird gar nicht diskutiert. Ich wuerde sogar bezweifeln, dass es ueberhaupt ein Zahlungsmittel ist, denn das
entscheidende "Zahlung erfolgt." erfolgt beim SEPA-LSV nicht einmal, wenn die Gutschrift beim Empfaenger angekommen ist.

Ist es. Es ist lediglich die Frage, ob Kartenzahlung, Lastschrift, Überweisung o.ä. als absolute Zahlung ("Leistung an Erfüllungs Statt") angenommen werden oder als bedingte Zahlung ("Leistung erfüllungshalber"), m.E. ist die einzig richtige Lösung letzteres.


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