Wider die "in die Pfanne hau"-Kultur von Konsumentenvereinen (Allgemeines Forum)

GUM, Mittwoch, 20.07.2016, 09:21 (vor 3544 Tagen) @ sfn17
bearbeitet von GUM, Mittwoch, 20.07.2016, 09:23

Wieder stelle ich mir die Frage: Was will uns der Beitragsbaum-Eröffner mit diesem Beitrag sagen.

Im Moment sehe ich keine Relevanz: Das SEPA-Lastschriftverfahren ist am juristischen Sitz der Deutschen Bahn AG kein gesetzliches Zahlungsmittel, deshalb ist das Privatunternehmen Deutsche Bahn AG in der Akzeptanz dieses Zahlungsmittels frei.


Da haette Dir ein Blick in die beiden verlinkten Texte (besonders dem zweiten) aber erheblich
weitergeholfen. Ob SEPA-LSV ueberhaupt ein "gesetzliches Zahlungsmittel" ist, wird gar nicht diskutiert. Ich wuerde sogar bezweifeln, dass es ueberhaupt ein Zahlungsmittel ist, denn das entscheidende "Zahlung erfolgt." erfolgt beim SEPA-LSV nicht einmal, wenn die Gutschrift beim Empfaenger angekommen ist.

In vielen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens werden die Zusammenhänge und Rechtsgrundlagen verkompliziert, das ist unbestreitbar.

Mit stellt sich wirklich und nachhaltig die Frage nach der Sinnhaftigkeit sowohl der Klage, als auch der Betrachtungsweise. Es geht in diesem Fall nicht um das klassische Beispiel einer willkürlichen Inländerdiskriminierung, sondern die Vermeidung eines Organisationsversagens der Deutschen Bahn. Mit etwaigen Folgen (u. a. Untreuevorwurf an den Abteilungsleuter Zahlungsverkehr) wenn er eine Lastschrift aus einem Land nimmt, bei dem es keine direkte Inkasso-Durchgriffsmöglichkeit gibt.

Das Angebot eines Zahlungsverfahrens ist rein freiwillig. Gerade das SEPA-Lastschriftverfahren mit seinen langen Rückbuchungsfristen stellt schon ein erhebliches wirtschaftliches Risiko dar.

Insofern hält es die Bahn genauso wie es der weltweit größte Online-Händler auch tut: Er bietet nicht allen Kunden alle Zahlungsmöglichkeiten an.

Was der "Konsumentenverein" erreicht hat:
1.) Es wurde erhebliches Geld verschleudert
2.) Es wurde die Feststellung erreicht, dass die AGB nicht der Idee der europaweiten Harmoniserung entsprechen.
3.) Mit leichten sprachlichen Anpassungen wird alles wieder so sein wie vorher. Die Bahn muss sich lediglich darauf berufen, dass die Lastschrift nach einer positiv erfolgten Bonitätsprüfung bei einem bestehenden Vertragspartner eingerichtet werden kann.

Wenn der nur inländische Adressen verifizieren und ein Kreditlimit für Wohnistze im Inland errechnen kann, bleibt das Grundeinstellungs-Limit "0" (auch genannt "Default-Wert") bestehen.

Alles in allem also Geld zum Fenster rausgeworfen. Wenn es wirklich ein Verein für Konsumenteninteressen ist, dann hätte er das besser in Recherchen zum Packungsrößen-Karussel bei Schokolade und Frühstücks-Nahrungesmitteln ausgegeben. Oder der Frage wieviel natürliches Aroma enthalten sein muss, wenn auf der Vorderseite eine Erdbeere abgebildet wird.

Ist also ein Urteil, welches in die Banalen der Rechtsgeschichte eingehen wird. Der Konsumentenverein hat also bloß geklagt, um einmal Recht zu bekommen.

Auf der Bahn-Webseite gibt es so viele Zahlungsmöglichkeiten, da ist für jeden was dabei. Auch ohne dieses Urteil.

--
Sicherheitshinweis: Lassen Sie Ihre Politiker nicht unbeaufsichtigt!
Security advice: Don't leave your politicians unattended!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum