Stornierung der Lastschrift (Allgemeines Forum)

sfn17, Mittwoch, 20.07.2016, 13:00 (vor 3550 Tagen) @ maxiboy


Ist es. Es ist lediglich die Frage, ob Kartenzahlung, Lastschrift, Überweisung o.ä. als absolute Zahlung ("Leistung an Erfüllungs Statt") angenommen werden oder als bedingte Zahlung ("Leistung erfüllungshalber"), m.E. ist die einzig richtige Lösung letzteres.

Die Lastschrift kann ich doch stornieren ("ihr widersprechen" heißt das wohl im Bankdeutsch?!), das kann ich bei einer Überweisung oder bei Barzahlung nicht. Überwiesenes Geld bekomme ich nicht zurück, ohne mich in das Empfängerkonto reinzuhacken; Bargeld, nur, wenn ich die Kasse von der Kassiererin aufstemme.

Storniere ich meine Lastschrift, die der Supermarkt zu meinen Lasten gezogen hat, so hat der Supermarkt eine Forderung gegen mich, die er eintreiben muss. Wird natürlich teuer, und das Vertrauen, dass ich mit Lastschrift meine Tomaten bezahlen kann, ist dann auch dahin.

Das ist vermutlich auch der Grund, warum die Deutsche Bahn bei Lastschriften aus dem EU-Ausland nicht mitspielt. Bei erfolgtem Storno muss sie im Ausland dem säumigen Bahnfahrer hinterherlaufen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum