Und jetzt? (Allgemeines Forum)

kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Dienstag, 19.07.2016, 16:17 (vor 3551 Tagen) @ GUM
bearbeitet von kimba2k, Dienstag, 19.07.2016, 16:18

Die Bundesbank bringt es auf den Punkt:

https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/FAQ_Listen/zahlungsverkehr_sepa.html?docId=31729...

"Kann ein Zahlungsempfänger, der die Lastschrift als Zahlungsinstrument akzeptiert, den Einzug einer SEPA-Lastschrift zulasten eines Kontos in einem anderen EU-Land ablehnen?

Nein, der Zahlungsempfänger einer Lastschrift darf nicht vorgeben, in welchem Land das Konto des Zahlers geführt wird (Artikel 9 Absatz 2 SEPA-Verordnung)."


Allerdings verlangt die DB kein deutsches Konto, nur einen deutschen Wohnsitz, dazu schweigt die SEPA Verordnung.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum