Urteil gegen Lastschriftverfahren der DB (mL) (Allgemeines Forum)

guru61, Arolfingen, Dienstag, 19.07.2016, 15:38 (vor 3543 Tagen) @ musicus

Im EU-Ausland sieht man die Einschränkung des Latschriftverfahrens auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland im Konflikt mit geltendem Recht.

Link Nr. 1 und Link Nr. 2

Sorry, aber wer gibt schon das Portemonnaie aus der Hand im Supermarkt und sagt der Kasseuse: "Bedienen Sie sich einfach!"
Genau das ist das LSV.

Das kommt bei mir nie in Frage! Mein Geld bleibt bei mir und ich bestimme wo es hingeht!
Gruss Guru


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