Urteil gegen Lastschriftverfahren der DB (mL) (Allgemeines Forum)

cyberle, Düsseldorf, Dienstag, 19.07.2016, 16:13 (vor 3545 Tagen) @ sfn17

Sorry, aber wer gibt schon das Portemonnaie aus der Hand im Supermarkt und sagt der Kasseuse: "Bedienen Sie sich einfach!"
Genau das ist das LSV.

Nein, das ist nicht genau so.

Die Kassiererin bedient sich nicht einfach, sondern zaehlt mir aus dem Portemonnaie das geschuldete Geld heraus. Nimmt sie zuwenig oder zuviel heraus, storniere ich 41 Tage (6 Wochen minus 1 Tag) die Zahlung wieder. Und dann haben beide Vertragspartner je ein Problem. Das muss ich jetzt nicht weiter ausfuehren, ich fuehre nur noch aus, dass mich Dein Vergleich wundert.

Wenn Dich das Lastschriftverfahren nicht interessiert: die Threads einfach nicht lesen.

Mache ich bei den ganzen Scharmuetzeln um Kreditkarten (mit/ohne BC-Funktion) auch so.

Die Lastschrift "SEPA Direct Debit" kann bis zu 8 Wochen nach Fälligkeit vom Zahlungspflichtigen ohne Angaben von Gründen zurückgegeben werden. Liegt für die Lastschrift kein SEPA-Mandat vor, verlängert sich die Frist auf 13 Monate nach Fälligkeit. Die Bank des Zahlungspflichtigen darf bei der "normalen" SEPA-Lastschrift maximal 5 Bankarbeitstage nach Fälligkeit einer Belastung widersprechen (z.B. wegen Kontodeckung) und die Lastschrit zurückgeben.


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