SC Fahrgastrechte - Für Erstattungen Originalbelege (Fahrkarten und Angebote)

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Montag, 21.03.2016, 08:04 (vor 3736 Tagen) @ michael_seelze

Ganz genau: Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten und BahnCards (Internet) (Tfv 600/I);

7.1.1[...]Innerhalb der Geltungsdauer der Fahrkarte ist ein Abruf des Handy-Tickets als Online-Ticket über die „Buchungsrückschau“ als Papierausdruck möglich. Diese Online-Tickets gelten als Beleg und Rechnung im Sinne des Steuerrechts.[...]
8.4 Haftung
Zur Geltendmachung von Ansprüchen nach Nr. 9.3.1 BB Personenverkehr zu einem Handy-Ticket ist dem ausgefüllten Fahrgastrechte-Formular anstelle der Fahrkarte das Online-Ticket als Papierausdruck (DIN A 4-Format) beizufügen.

Ähm.. ich sehe da einen massiven Haken (ausreichend, um Pottwale zu angeln). Das Abrufen ist "innerhalb der Geltungsdauer" möglich. Die Frage ob relevante Verzögerungen eingetreten sind, läßt sich ja erst am Ende der Fahrt abschließend beurteilen. Dann ist die Fahrkarte nicht mehr gültig, und man kann sie nicht mehr abrufen, so wie ich das verstehe? Was macht man dann? Präventiv ausdrucken kanns ja auch nicht sein...

Nachdenkliche Grüße,
der Colaholiker

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