finanzielle Nachteile (Fahrkarten und Angebote)

sflori, Donnerstag, 17.03.2016, 11:29 (vor 3740 Tagen) @ michael_seelze

nein, eine Kopie reicht bei Entschädigungen wegen Verspätungen auf jeden Fall.

Auf Anforderung des vertraglichen Beförderers müssen auch in diesem Fall Originalbelege vorgelegt werden.

In allen Fällen, in denen nicht zu 100 % erstattet wird, führt das Einsenden der Originaldokumente ggf. zu finanziellen Nachteilen. Das beginnt beim Geltendmachen von Betriebsausgaben im Rahmen der Steuererklärung bis hin zur Erstattung von Dienstreisen durch den Chef/Auftraggeber.

Sofern also kein geeignetes Ersatzdokument vorliegt, würde ich keinesfalls Originalbelege versenden.


Bye. Flo.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum