SC Fahrgastrechte - Für Erstattungen Originalbelege (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Mittwoch, 16.03.2016, 23:02 (vor 3741 Tagen) @ Thomas

nein, eine Kopie reicht bei Entschädigungen wegen Verspätungen auf jeden Fall.

Auf Anforderung des vertraglichen Beförderers müssen auch in diesem Fall Originalbelege vorgelegt werden.

Bei Erstattungen glaube ich auch, nur da bin ich mir nicht ganz sicher.

Bei Erstattungen müssen die Origninalunterlagen/Originalbelege eingereicht werden.
Siehe die Musterbedingungen, S. 13 unter fahrgastrechte.info.


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