SC Fahrgastrechte - Für Erstattungen Originalbelege (Fahrkarten und Angebote)

baeckerman83, Mittwoch, 16.03.2016, 23:15 (vor 3741 Tagen) @ michael_seelze

nein, eine Kopie reicht bei Entschädigungen wegen Verspätungen auf jeden Fall.


Auf Anforderung des vertraglichen Beförderers müssen auch in diesem Fall Originalbelege vorgelegt werden.

Bei Erstattungen glaube ich auch, nur da bin ich mir nicht ganz sicher.


Bei Erstattungen müssen die Origninalunterlagen/Originalbelege eingereicht werden.
Siehe die Musterbedingungen, S. 13 unter fahrgastrechte.info.

Was bei Handy Tickets sehr gut funktioniert. Auch PDFs gehen immer super in den Briefumschlag. Da hilft leider nur ausdrucken. Zangenabruck dürfte auch nicht nötig sein, da die Tickets auch Digital auf dem PC vorgezeigt dürfen (wenn ich das richtig im Kopf habe nutze selbst Handy Tickets)


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