Heilige (Aktueller Betrieb)

andy24b, Samstag, 09.05.2015, 21:13 (vor 3992 Tagen) @ Blaschke
bearbeitet von andy24b, Samstag, 09.05.2015, 21:17

Wer ein Heiliger ist, lieber Blaschke, entscheidet gemäß cic die Römische Kirche. Heilige können nur verstorbene Persönlichkeiten sein. Deshalb: Nein, er ist kein Heiliger.

Die Selbstbesichtigung des Betreffenden als Heiliger ist dabei unerheblich, wurde auch von mir nie behauptet. Auch nicht, dass er sich selbst als Unschuldig Verfolgter bezeichnet hat. Meine Meinung ist bei der Heiligsprechung völlig unerheblich, bedarf deshalb keiner Beweise. Völlig dahin gestellt sei auch, ob es hilfreich oder gar notwendig ist, in der Aufgabe als Gewerkschaftsführer ein Heiliger sein.

Ich habe nie behauptet oder angedeutet, Herr W. sei betrunken gewesen sei. Es wurde schlicht nicht ermittelt. Im Gegensatz dazu behauptest Du steif und fest es war kein Alkohol im Spiel. Wir wissen weder das eine, noch das andere sollten deshalb auch weder das eine noch das andere behaupten.

Ganz allgemein gilt doch: Tatsachenbehauptungen müssen bewiesen werden können. Meinungen und Einschätzungen nicht, sie sollten aber begründet sein und keine strafbaren Äußerungen enthalten. Leider gibt es hier im Forum immer wieder Einzelne (nicht DU) die Ihre Meinung als völlig allein gültige hinstellen. Bei mir hätte es korrekt heißen müssen "Ich habe den Eindruck, dass Herr W. den Eindruck eines unschuldig Verfolgten vermitteln will".

Aus Deinem Post ist bei mir der Eindruck entstanden, du wolltest alle aktive Mitglieder eines Unternehmensvorstandes ohne Anhaltspunkte in die Nähe einen Kapitalverbrechens rücken. Wenn dies nicht der Fall ist, um so besser.

Lieber Blaschke, auch wenn ich Deine Meinung nicht immer teile, schätze ich doch sehr deinen oft feinsinnigen Humor. So hoffe ich, dass nach diesem etwas hitzigen Wortwechsel, weiterhin ein guter Austausch möglich ist.


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