Voraussetzung (Aktueller Betrieb)

Blaschke, Samstag, 09.05.2015, 18:45 (vor 3994 Tagen) @ andy24b

Hallo!

Du hattest geschrieben, ein Tötungskonflikt ist Voraussetzung für eine Vorstandsmitgliedschaft.

Ich habe einen Vergleich gezogen - jemand mit einem Tötungsdelikt (nicht Konflikt *g*) als Vorstrafe ist anschließend Minister, wird mit diversen Orden beschenkt und darf Vorstand der DB werden. Das kann man auch für völlig okay halten - der Fehler wurde juristisch bestraft und damit ist die Sache erledigt; jeder hat das Recht auf eine zweite Chance.

Nur gilt das dann bei Herrn Weselsky genauso - zumal das "Vergehen" dann im Vergleich geringfügiger war. Aus einem einzelnen Fehlverhalten also einen generellen Rückschluß zu ziehen, ist also kein sehr starkes Argument.

Jetzt schreibst Du (wahrscheinlich) von einem Vorstandsmitglied der Jahre 2006 - 2009. Was ist mit den anderen aktiven Mitgliedern? Bleibst Du bei Deiner Aussage?

Zumindest einer hat es geschafft, trotz eines Tötungsdeliktes in den Vorstand der Deutschen Bahn aufgenommen zu werden. Allen anderen derzeitigen und bisher aktiven will ich das nicht unterstellen; zumindest liegen mir keine Anhaltspunkte für eine derartige Tat vor. Da Du Herrn Weselsky aufgrund des derzeit zitierten Vorfalls allerdings eine Charakterschwäche unterstellst und damit sein Wirken und Tun bewußt deswegen in ein schlechtes Licht rücken willst, ging es mir darum, aufzuzeigen, dass das eben eine nicht sehr nachhaltige Argumentation ist, wie anhand eines anderen Beispiels eben aufgezeigt.

Bleibst Du bei Deiner Aussage, das Weselsky nicht alkoholisiert war? Woher hast Du die Fakten dafür?

Ich unterstelle Herrn Weselsky, dass er NICHT alkoholisiert war. Zum einen hätte es bei Tempo 180 dann sicherlich gescheppert, zum anderen bot ja das Verhalten des Herrn Weselsky dem Geschädigten offensichtlich keinen Anlaß, Alkoholgenuß zu unterstellen. Denn das wäre ja sicherlich in die Anzeige mit eingeflossen (sic!). Und bei einem entsprechenden Verdacht wäre das Verfahren sicherlich nicht so sang- und klanglos eingestellt worden. Ich unterstelle keinen Promi-Bonus - denn zum einen war Herr Weselsky damals nicht so bekannt wie heute und zum anderen ist ja eher der Buhmann (und war es damals, in kleinerem Rahmen, auch schon...), da müßte man eher von einem Promi-Malus sprechen.

Insofern schließe ich aufgrund einer gewissen Lebenserfahrung auf der Autobahn und den derzeit zur Verfügung stehenden Angaben und den damit zusammenhängenden logischen Aspekten darauf, dass Herr Weselsky nicht betrunken war.


Falls das zu blumig war, bitte ich höflichst um Entschuldigung.

Schöne Grüße von

jörg


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