Bahn-Bonus-Bedingungen (Fahrkarten und Angebote)

bers, Freitag, 31.05.2013, 13:07 (vor 4702 Tagen) @ babbagruhler

Kurz: Ja, war bei mir ganz ähnlich.

Zu den 360 Tagen: Die Bedingungen auf der Bahn-Seite und in den AGB sind mindestens kundenunfreundlich, weil sie Missverständnisse provozieren (360 Tage vs. 12 Monate), wahrscheinlich auch widersprüchlich (weil eine 12-Monats-Frist meiner Meinung nach nicht nach 360 Tagen endet - §188 BGB). In diesem Fall müssten die AGB gelten, also 12 Monate.

Die verspätetete Gutschrift der Punkte beim taggleichen Automatenkauf ist ein weiteres Ärgernis. Rückgerechnet, ob die 2000 Punkte damit irgendwann überschritten gewesen wären, wird halt nicht, und ich glaube, dagegen hat man keine Handhabe. Die Bahn-Bonus-Hotline behauptet dazu, wenn Punkte nachträglich (also nicht zum 1. Gültigkeitstag) gutgeschrieben werden, sind sie 360 Tage *ab Gutschrift* gültig. Dagegen könnte man dann auch wenig sagen, falls es stimmen sollte. Leider sieht man als Kunde davon nix in der Punkteübersicht -- dort steht nur der 1. Geltungstag der Fahrkarte. Das könnte erklären (Achtung, Spekulation), warum einige (hier und anderswo) berichten, dass Ihre Punkte möglicherweise schon mal länger als 360 Tage gültig sind.

Ergo: Wenn die Bahn 360 Tage will, dann bin ich damit einverstanden. Aber zur Hölle, ich verstehe nicht, warum man dann 12 Monate in die AGB schreibt. Zur Rückdatierung kann man wahrscheinlich niemanden zwingen, aber dass der Kunde nicht transparent erkennen kann, wann wie viele Punkte verfallen, ist wirklich unangenehm.

Ich hab diese Punkte mehrfach sachlich und (mMn) freundlich dem BahnCard-Service, dem BahnBonus-Service und dem DB-Kundendialog mitgeteilt - von den ersten beiden gab es darauf nur Textbausteine zurück (telefonisch ähnlich), eine Begründung, warum §188 des BGB nicht gelten sollte, gibt es nicht. Vom Kundendialog habe ich seit 2 Monaten nichts gehört.

Die Erfahrung, dass die Bahn beim comfort-Status nicht einen Millimeter kulant ist, kann ich bestätigen. Kulanz will man ja auch nicht einfordern, aber ich wähne mich auch abseits der Kulanz im Recht. Leider bin ich 4 Wochen später doch comfort-Kunde geworden und konnte meinen Fall nicht mehr glaubwürdig weiterverfolgen (Sie sind doch schon ...). Würd mich schon interessieren, was andere erfahren, die die Bahn offen mit (vor allem) §188 konfrontieren und vielleicht eine bessere Antwort bekommen als ich.


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