12 Monate können vielleicht doch 360 Tage sein (Fahrkarten und Angebote)

JanZ, HB, Dienstag, 28.05.2013, 14:42 (vor 4706 Tagen) @ Ralle622
bearbeitet von JanZ, Dienstag, 28.05.2013, 14:42

Und worum geht "wohl mehr"? Wir haben uns hier über die Frage unterhalten, ob eine Regelung, die von 12 Monaten spricht, so verstanden werden darf, dass damit 360 Tage gemeint sind. § 188 Abs. 2 BGB liefert die Antwort: Grundsätzlich nein.

"Grundsätzlich" heißt für Juristen aber, dass es zahlreiche Ausnahmen geben kann. Ist dies eine Klausel, die durch AGB ausgehebelt werden kann oder nicht?


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