12 Monate sind 360 Tage (Fahrkarten und Angebote)

Henrik, Dienstag, 28.05.2013, 12:27 (vor 4696 Tagen) @ Ralle622

Dein Hinweis auf die Webseite der Bahn (Konditionen --> Gültigkeit der Punkte: "Statuspunkte sind 360 Tage ab Gutschrift gültig.") ist richtig, aber verbindlich sind nur die Bedingungen (im allgemeinen Wortgebrauch: AGB), und dort steht nunmal 12 Monate.

und 12 Monate sind buchhalterisch eben 360 Tage.

Wenn Buchhalter so rechnen, dann halten sie sich jedenfalls in diesem Fall nicht an das Gesetz. § 188 Abs. 2 BGB regelt die Frage eigentlich eindeutig.

www.gesetze-im-internet.de/bgb/__188.html

das ist klar und darum gehts wohl weniger.
auch in anderen Gesetzen ist von 360 Tagen die Rede - also durchaus gesetzesentsprechend.

Und selbst wenn die AGB-Klausel mehrdeutig wäre, müsste sie zu Gunsten des Kunden ausgelegt werden. So § 305c Abs. 2 BGB

www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305c.html

die Kulanz sollte Haupttenor seines Briefes sein, das ist klar.

Hier wäre die Frage, ob es denn wirklich so ungewöhnlich ist.
Dem ist wohl klar zu widersprechen.
zumal insbesondere auf der Homepage klar und deutlich auf die 360 Tage hingewiesen wird.


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