12 Monate sind nicht 360 Tage, sagt das BGB (Fahrkarten und Angebote)

Ralle622, Bonn, Dienstag, 28.05.2013, 11:49 (vor 4696 Tagen) @ Henrik

Dein Hinweis auf die Webseite der Bahn (Konditionen --> Gültigkeit der Punkte: "Statuspunkte sind 360 Tage ab Gutschrift gültig.") ist richtig, aber verbindlich sind nur die Bedingungen (im allgemeinen Wortgebrauch: AGB), und dort steht nunmal 12 Monate.


und 12 Monate sind buchhalterisch eben 360 Tage.

Wenn Buchhalter so rechnen, dann halten sie sich jedenfalls in diesem Fall nicht an das Gesetz. § 188 Abs. 2 BGB regelt die Frage eigentlich eindeutig.

www.gesetze-im-internet.de/bgb/__188.html

Und selbst wenn die AGB-Klausel mehrdeutig wäre, müsste sie zu Gunsten des Kunden ausgelegt werden. So § 305c Abs. 2 BGB

www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305c.html


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