Natürlich kann man anderes vereinbaren, ist aber wohl nicht (Fahrkarten und Angebote)

Ralle622, Bonn, Mittwoch, 29.05.2013, 02:03 (vor 4696 Tagen) @ heinz11
bearbeitet von Ralle622, Mittwoch, 29.05.2013, 02:05

Ich hatte babbagruhler so verstanden, dass in den Bedingungen der DB schlicht von 12 Monaten die Rede ist (habe ich nicht überprüft). Dann muss sie sich daran festhalten lassen, wie dies objektiv (d. h. wenn keine anderen Anhaltspunkte bestehen nach der (dispositiven) BGB-Regel) auszulegen ist. Natürlich könnte sie auch einfach "360 Tage" in die Bedingungen rein schreiben. Hat sie aber wohl nicht.


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