Inkompetenz der Zub beim Ersatzfahrplan (Allgemeines Forum)

Bahnkunde, Mittwoch, 10.12.2008, 08:29 (vor 6308 Tagen) @ liebe70

"9.1.1 ...fällt ein Zug ganz oder auf Teilstrecken aus, kann der Reisende (...) (iii) seine Reise, soweit möglich, ohne zusätzliches Entgelt mit einem Zug fortsetzen, welcher auf der gleichen oder auf einer anderen Strecke nach demselben Zielbahnhof fährt und es dem Reisenden ermöglicht, mit möglichst geringer Verspätung sein Reiseziel zu erreichen."


Das bedeutet aber nicht automatisch, daß Du einen Zug früher nehmen darfst. Da steht: "...mit möglichst geringer Verspätung..." Du mußt dann halt zwangsläufig eine mögliche Verspätung in Kauf nehmen. Wo kämen wir denn hin, wenn die Reisende plötzlich pünktlich an ihr Ziel gelangen würden? Nee, das geht nun nicht... ;-)

Verspätung:=T[t]-T[f] >= 0
T[t]=tatsächliche Ankunftzeit
T[f]=fahrplanmässige Ankunftzeit

Dann passt^s


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