Inkompetenz der Zub beim Ersatzfahrplan (Allgemeines Forum)

liebe70, Dienstag, 09.12.2008, 19:03 (vor 5622 Tagen) @ Bahnkunde

Laut den tollen Infofaxen (oder Mails) steht in der DB Vertriebskommunikation
drin, dass im Falle von gebuchten, aber nicht nutzbaren Zügen die frühere oder > spätere Verbindung genommen werden kann.


Es steht sogar in den Beförderungsbedingungen, die für jeden ohne Probleme einsehbar sind. Das Problem ist aber halt, dass nicht jeder Zub den für uns Fahrgäste entscheidenen Punkt 9.1.1 kennt. Dort ist EINDEUTIG geregelt:

Zitat:

"9.1.1 ...fällt ein Zug ganz oder auf Teilstrecken aus, kann der Reisende (...) (iii) seine Reise, soweit möglich, ohne zusätzliches Entgelt mit einem Zug fortsetzen, welcher auf der gleichen oder auf einer anderen Strecke nach demselben Zielbahnhof fährt und es dem Reisenden ermöglicht, mit möglichst geringer Verspätung sein Reiseziel zu erreichen."

Das bedeutet aber nicht automatisch, daß Du einen Zug früher nehmen darfst. Da steht: "...mit möglichst geringer Verspätung..." Du mußt dann halt zwangsläufig eine mögliche Verspätung in Kauf nehmen. Wo kämen wir denn hin, wenn die Reisende plötzlich pünktlich an ihr Ziel gelangen würden? Nee, das geht nun nicht... ;-)

Wenn die DB die Zugbindung zum Gesetz für ihr Kunden macht, dann sollte sie das auch einhalten. Und wenn sie das nicht kann, darf doch nicht noch der Kunde dafür draufzahlen, dass sich seine immerhin netterweise mit der Bahn angetretene Reise (man kann die Karten ja auch kostenfrei zurückgeben) um mehr als eine Stunde (nach Ersatzfahrplan) verlängert hat.


Muss der Kunde auch nicht. Nur leider ist diese Information noch nicht bei allen Zub angekommen. Ich habe manchmal aber auch den Verdacht, dass diese Information auch nicht ankommen soll...

Das muß man wohl nicht weiter kommentieren...

Gruß, Ralf


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