Inkompetenz der Zub beim Ersatzfahrplan (Allgemeines Forum)

SuperMazza, Dienstag, 09.12.2008, 17:49 (vor 6308 Tagen) @ Suedhesse

Die Mutmaßungen ob ich gefahren bin oder nicht kannst Du Dir sparen. Ich bin im Besitz einer BC 100 und mich interessiert eine Zugbindung nicht.

Laut den tollen Infofaxen (oder Mails) steht in der DB Vertriebskommunikation drin, dass im Falle von gebuchten, aber nicht nutzbaren Zügen die frühere oder spätere Verbindung genommen werden kann. Und ich finde es absolut ok, wenn man durch den Ersatzfahrplan statt 20 Min. in FfM-Flugh. 1,5 Stunden Aufenthalt in FfM Hbf hat und zu einer gewissen Uhrzeit dort sein möchte/muss, dann eine frühere Verbindung nimmt.

Toll finde ich auch eine letztlich gehörte Aussage vom Zub: Wenn hier auf der Karte steht dass sie da und da den und den Zug nehmen müssen dann fährt der auch. Völlig außer Acht gelassen, dass das Ausstellungsdatum der Karte vor 2,5 Monaten war...

Wenn die DB die Zugbindung zum Gesetz für ihr Kunden macht, dann sollte sie das auch einhalten. Und wenn sie das nicht kann, darf doch nicht noch der Kunde dafür draufzahlen, dass sich seine immerhin netterweise mit der Bahn angetretene Reise (man kann die Karten ja auch kostenfrei zurückgeben) um mehr als eine Stunde (nach Ersatzfahrplan) verlängert hat.


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