Inkompetenz der Zub beim Ersatzfahrplan (Allgemeines Forum)

liebe70, Dienstag, 09.12.2008, 18:54 (vor 6306 Tagen) @ Bahnkunde

Ein Tipp kann ich immer wieder nur geben, speziell bei Fahrten im Fernverkehr, bei Unstimmigkeiten den Zugchef holen.
Dann rennt der Chef also von "Problemfall" zu "Problemfall". Der gute Mann (oder die gute Frau) haben mehr zu tun, als sich um Kunden zu kümmern, die der Meinung sind, sie müssten zu Unrecht nachzahlen.


Wenn nicht der Zugchef, wer dann? Der Steuerzahler in Form der Bundespolizei, die gerufen werden muss, um Anzeige gegen den Zub wegen Betrugs aufzunehmen?

Wenn Du Anzeige gegen den Zub wegen Betruges erstatten willst, brauchst Du sowieso die Bundespolizei. Allerdings erschließt es sich mir nicht, weswegen der Zub einen Betrug begeht, wenn er die Anordnungen seines Chefs befolgt?!

Gruß, Ralf


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