76cm und Barrierefreiheit (Allgemeines Forum)

Twindexx, St. Gallen (CH), Montag, 21.11.2011, 01:39 (vor 5339 Tagen) @ Alphorn (CH)
bearbeitet von Twindexx, Montag, 21.11.2011, 01:42

Ich verweise da auch nochmal auf diesen Beitrag von mir.


Dort vermutest Du (und Oscar), dass künftige Züge mit Einstieg über dem Mitteldurchgang bestellt werden. Das sind über 100 cm. Es gibt in NL keine Bahnsteige, die auf dieser Höhe liegen, und künftige Bahnsteige werden laut Oscar auf 76 cm gebaut. Wie sollen Rollstühle also da hereinkommen? Lifte halte ich beim hohen niederländischen Passagieraufkommen für nicht praktikabel, zudem gibt es wohl auch Doppelstöcker ohne Personal.

Ich habe einfach wegen des Themas noch einmal an jene Diskussion erinnern wollen. Die Frage ist halt: Ist es überhaupt möglich, einen Dosto zu bauen, der einen ebenerdigen Einstieg bei 76cm Bahnsteighöhe bietet?

Der SBB-Twindexx wird auch leichte Rampen nach unten ins Fahrzeuginnere haben. SBB-Chef Andreas Meyer hat das sogar persönlich bei einem Besuch in der Maquette moniert. Leider ist da nichts zu machen, da das eine Vorgabe der DB war. (Die Twindexx sollen ja auch in Deutschland zugelassen werden.)


Ich verstehe nicht, was die DB damit zu tun hat. Der Einstieg liegt ja auf jeden Fall auf 55cm. Schreibt die DB eine minimale Kopffreiheit im unteren Gang vor, welche höher ist als die der SBB?

Der Zug soll die Zulassung für Deutschland erhalten und deshalb sollte er auch die Betriebsgenehmigung auf den Gleisen und in den Stationen von DB Netz bekommen (wobei da auch Vorgaben vom EBA mitreinspielen könnten). Es geht DB Netz nicht um die Kopffreiheit, es geht wirklich um diese doofe Rampe. Der Einstieg ist zwar auf 55cm, aber die Fussbodenhöhe im Unterdeck ist Dank der Rampe tiefer. Und frag mich bitte nicht, warum die diese dämliche Rampe haben wollten. Ich wäre dort in der Twindexx-Maquette als ich die Treppe vom Ober- ins Unterdeck hinabstieg wegen dieser blöden Rampe auch fast hingeflogen. Würde mich mal interessieren, wer sich solche unnötigen Vorschriften einfallen lässt.

Ich bin auch nicht begeistert davon, dass die 76cm-Bahnsteige (welche nur selten oder vielleicht nie angefahren werden) uns Platz in den Zügen wegehmen.

Es gibt da noch so eine tolle Vorschrift, die die Sitzplatzzahl einschränkt und die nennt sich TSI. Neben den Crashnormen, die den für Fahrgäste nicht nutzbaren Bereich vergrössert, gibt es auch eine TSI-Norm über die behindertentauglichkeit des Zuges. So sind die minimalen Sitzabstände für das behindertengerechte Abteil grösser, wie dies das schweizer Gesetz fordert. Daher kann man nur in einem Wagen pro Zug ein Abteil behindertengerecht einrichten, da sonst zuviele Sitzplätze verloren gingen.


Grüsse aus der Ostschweiz.

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Aktuell im Einsatz auf den Linien IC 1, IC 2, IC 3, IC 21, IR 13, IR 15, IR 27 und IR 70:
Der SBB FV-Dosto.


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