OT: Interpretation von Geschriebenem (Aktueller Betrieb)

safe go, Chemnitz, Montag, 14.11.2011, 18:51 (vor 5363 Tagen) @ Henrik

Straftatbestand des "Rumlungerns"? Welchen StGB-Paragraphen meinst Du?

Wo steht denn, dass ich meine, es diesen Straftatbestand bereits geben würde? ;-)

War mir gar nicht aufgefallen, dass ich Dir das vorgeworfen habe?! ;-) Aber durch obige Frage bzgl. eines StGB-Paragrafen (ohne einen Smiley) gelangte ich zu der Interpretation, dass Du meinstest, der Ausgangsposter würde meinen, dass es so einen Straftatbestand gäbe. Viel Spaß beim gedanklichen Auseinanderpflücken meines Schachtelsatzes. ;-)


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