Warnen ja, aber wie und vor wem? (Aktueller Betrieb)

br752, Montag, 14.11.2011, 13:58 (vor 5363 Tagen) @ EC 178

Das Warnen von anderen Reisenden ist eine Form von Zivilcourage. Das hat ja nicht speziell etwas mit der Bahn zu tun, sondern ist in allen Bereichen des Lebens wichtig. Was ich sagen will: Ich empfinde es als jedermanns Pflicht in so einer Situation die Opfer zu warnen, falls man etwas bemerkt.

Mach das mal wenn du keine Beweise hast. Vor einer Person, die POTENTIELL ein Taschendieb sein koennte, zu warnen ist eine Verleumdung, strafbar nach Paragraf 187 Strafgesetzbuch.

Generell vor Taschendieben (im Zug) zu warnen ist wohl nicht deine Aufgabe.

Wenn du dann an den/die falschen geraets bist du auch noch dran.


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