Rumlungern. (Aktueller Betrieb)

safe go, Chemnitz, Montag, 14.11.2011, 14:27 (vor 5364 Tagen) @ Henrik

Aus meiner Sicht hilft hier nur der Straftatbestand des "Rumlungerns", aber das würde wider gegen 100 andere Vorschriften verstoßen.


Straftatbestand des "Rumlungerns"? Welchen StGB-Paragraphen meinst Du?

Wo steht denn, dass es diesen Straftatbestand bereits geben würde? ;-) (Wortwörtlich genommen würde ich Dir sogar (teilweise) Recht geben, aber Du besitzt doch ein Gehirn, was zum Nachdenken fähig ist.)


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