Rumlungern. (Aktueller Betrieb)

Henrik, Montag, 14.11.2011, 14:33 (vor 5363 Tagen) @ safe go

Aus meiner Sicht hilft hier nur der Straftatbestand des "Rumlungerns", aber das würde wider gegen 100 andere Vorschriften verstoßen.

Straftatbestand des "Rumlungerns"? Welchen StGB-Paragraphen meinst Du?

Wo steht denn, dass es diesen Straftatbestand bereits geben würde? ;-) (Wortwörtlich genommen würde ich Dir sogar (teilweise) Recht geben, aber Du besitzt doch ein Gehirn, was zum Nachdenken fähig ist.)

Wo steht denn, dass ich meine, es diesen Straftatbestand bereits geben würde? ;-)

gewiss, er benutzt den bestimmten Artikel und Indikativ, keinen Konjunjtiv,
das verleitet zu der Vermutung, er würde einen bereits bestehenden Artikel verweisen.
Die Anführungsstriche kann man leicht übersehen.;)


Wie war das mit Olli Dietrich bei Harald Schmidt?
"....Vakuum....moment mal, ich habs im Kopf, gleich hab ich's" hahaha :D


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