Fast volle Zustimmung (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Freitag, 28.10.2011, 20:20 (vor 5474 Tagen) @ GUM

"Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen."

Deutlicher geht es nicht.

Ja, aber ich muss der Bahn den Ausweis ja nicht vorzeigen. Das ist rein freiwillig von mir so zugestanden worden, weil ich einen entsprechenden Vertrag abschließen will. Und das Verbot solcher privatrechtlicher Vereinbarungen sehe ich nicht.


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