Perso-Verweigerer muss halt verzichten (Fahrkarten und Angebote)

bahn-user, Freitag, 28.10.2011, 00:37 (vor 5475 Tagen) @ sfn17

Das Thema wurde schon hier mehrfach durchgekaut, und es lässt sich mittlerweile hundertfach ergoogeln.

Kurz: Bei strenger Auslegung besagten §1 kann nur eine Amtsperson das Vorzeigen des Persos (oder einer anderen Id-Karte) verlangen und die Verweigerung dieses Vorzeigens sanktionieren.

Dein Zusatz mit dem "Sanktionieren" macht daraus nun etwas anderes als GUMs Formulierungen (GUM: "Kein Privatmensch ist zu einer Ausweiskontrolle berechtigt").

Richtig, Nicht-Amtspersonen haben in der Tat keine Durchsetzungsmöglichkeiten (Ausnahme: eine Straftat ist passiert), aber der Personalausweis-Verweigerer kann umgekehrt eben auch nicht durchsetzen, dass auf das Vorzeigen verzichtet werden muss (Ladenbesitzer möchte Ausweis sehen bei Kauf auf Rechnung, Probefahrt Autohaus, Kind aus Kindergarten bei neuer Kindergärtnerin abholen, etc.), sondern muss sich halt trollen.

Dann kommen beide Parteien halt nicht zusammen.


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