Ignorierte BC-Kündigungen (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 27.10.2011, 01:45 (vor 5477 Tagen) @ bahn4u
bearbeitet von Fabian318, Donnerstag, 27.10.2011, 01:49

Spekuliert Sie darauf, dass man entweder den beigelgten Guterten Zeitraum liegtso dass behauptet werden kann, man habe die BC durch konkludentes Verhalten verlängert?

Geht das überhaupt? Ein unbestelltes Produkt durch konkludentes Handeln, also hier nichts tun, doch bestellt zu haben? Schweigen ist zumindest laut Wikipedia in diesem Fall überhaupt keine Handlung, weder ja noch nein. Anders sieht es vermutlich aus, wenn die Bahncard tatsächlich benutzt wird.

Ich kenne es nur so, dass ich bei unbestellter Ware überhaupt nichts tun muss: Weder bezahlen, noch zurückschicken, noch den Sender auf seinen "Irrtum" aufmerksam machen. Noch mehr: Laut WDR 2 darf man die unbestellte Ware sogar benutzen, sie quasi wie ein Geschenk auffassen.


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