! JA, gilt: Gilt Kündigungsbestätigung auch ohne Unter. (Fahrkarten und Angebote)

GUM, Freitag, 28.10.2011, 11:21 (vor 5475 Tagen) @ Thalyseo
bearbeitet von GUM, Freitag, 28.10.2011, 11:22

Hallo,

Uneingeschränktes Ja.

Kein Schriftformerfordernis lt. BGB. Schriftlich nur für Deine Unterlagen und zum aufheben.

Grüße GUM


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