§1 Personalausweisgesetz (Fahrkarten und Angebote)

BR407, Donnerstag, 27.10.2011, 13:03 (vor 5476 Tagen) @ GUM

Wie schon einmal geschrieben nimmt man sich als marktbeherrschendes Unternehmen sogar einfach das Recht, §1 Personalausweisgesetz zu ignorieren und Inlandsfahrkarten bestimmter Kategorien wie die chinesische Regierung mit Ausweispflicht zu belegen.

Gegen welchen Teil des Gesetztes verstößt die DB denn genau.

Ich meine "Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen" kann mit einem bloßem vorzeigen ja nicht gemeint sein.


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