Hatten wir schon: Es geht um Ausweisrecht (Fahrkarten und Angebote)

GUM, Donnerstag, 27.10.2011, 16:09 (vor 5477 Tagen) @ BR407

Bitte die Suchfunktion benutzen. In diesem Fall war es auch nur ein allgemeiner Hinweis auf nicht ganz durchgängige Abläufe bei der Bahn.

Kein Privatmensch ist zu einer Ausweiskontrolle berechtigt, Ausnahmen sind extra definiert (beispielsweise Alkoholabgabe -> Kioskbesitzer wird ausführendes Organ der Jugendaufsicht (darf aber dann keine Nummern und Daten aufschreiben und kopierenm ähnliches gilt für den Lottobudenbesitzer).

Bei Bedarf bitte in den Uralt-Fred gucken.

Interessante Treffer finden sich auch bei google unter Schily und Insolvenz - wenn ich mich recht erinnere.

In diesem Fall ging es darum, dem ursprünglichen Beitragsschreiber lediglich den Ärger wegzunehmen über die unbestellte Verlängerung der BahnCard. Ergebnis nicht die Bahn wollte ihn ärgern, sondern nur Ablaufchaos. Deshalb auch der Hinweis mit dem Einlinken und nachsehen bei Meine Bahncards.


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