§1 Personalausweisgesetz (Fahrkarten und Angebote)

sfn17, Donnerstag, 27.10.2011, 13:22 (vor 5476 Tagen) @ BR407

Das Thema wurde schon hier mehrfach durchgekaut, und es lässt sich mittlerweile hundertfach ergoogeln.

Kurz: Bei strenger Auslegung besagten §1 kann nur eine Amtsperson das Vorzeigen des Persos (oder einer anderen Id-Karte) verlangen und die Verweigerung dieses Vorzeigens sanktionieren.

Für eine FN müsste der Zub also regelmäßig die BuPo holen... Dass das im Alltag zum Glück etwas unkomplizierter geht und die Delinquenten in diesem Punkt etwas entgegenkommender sind, wissen wir.


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