*Du* hast keinen Rechtsanspruch, Dinge einfach einzufordern (Fahrkarten und Angebote)

bahn-user, Freitag, 28.10.2011, 11:35 (vor 5475 Tagen) @ GUM

Das Beispiel der Kindergärtnerin der privatisierten Kita hist hier ganz deutlich:
Kind erkennt Eltern, Kindergärtnerin hat kein Ausweisrecht. Alles andere ist dann Freiheitsberaubung wenn sie beide nicht gehen lässt.

Glückwunsch, die neue Kindergärtnerin hat nach Deinen "Regeln" soeben das Kind an jemanden rausgegeben, der es auf keinen Fall kriegen durfte.

Der Abholer war nämlich nicht der mit der Mutter abgesprochene Onkel des Kindes, sondern der Vater, der das Sorgerecht wegen Gewalttätigkeit verloren hat.

Doch leider war der neuen Kindergärtnerin ja verboten worden, auf den Ausweis zu schauen ... ;-)

Bei Kauf auf Rechnung: Keinerlei Ausweisrecht, ganz klar. Das erste Unternehmen, dass dieses selbst erfundene Ausweisrecht eingesetzt hat befindet sich ja aus gutem Grund auch schon in Insolvenz.

LOL. Nenn mal einen Laden, der Dir Waren auf Rechnung mitgibt ohne irgendeine Form von Identifizierung/Adresse gesehen zu haben.

Es ist großzügig, wenn Dir jemand überhaupt Sachen mitgibt, ohne direkt dafür Bezahlung sehen zu wollen.

> Probefahrt Autohaus: Viel wichtiger ist hier der Führerschein, Personalausweis nicht erforderlich.

Was sind dann *Deine* Konsequenzen daraus? Verklagst Du ein Autohaus, dass Dich ohne Perso vorzeigen eben doch nicht vom Hof fahren lässt?

Verklagst Du den Kiosk, weil er Dir - der Du kein Geld dabei hast - zwar großzügiger Weise 3 Kisten Wein auf Rechnung mitgeben will, aber nur wenn er mal kurz Deine Identität vorher prüfen darf?

Du, lieber GUM, hast im Alltag halt keinen Rechtsanspruch darauf, Dinge auch ohne Identitätsprüfung von Deinen Mitmenschen einfordern zu können.


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