Ist falsch bis zum 25. November / Kauf von Tabak, Alkohol (Fahrkarten und Angebote)

GUM, Donnerstag, 25.08.2011, 09:14 (vor 5523 Tagen) @ Henrik

Also meine Kreditkarte von der Bank hat auch kein Foto. Das sollte kein Grund zum kündigen sein. Ich denke das hat bei dir andere Gründe.

Dem Händler wird die Kreditkarte bei Zahlung vorgelegt. Das Kassensystem antwortet mit Zahlung genehmigt, Karte nicht zugelassen oder Limit überzogen.

Eine Personalausweiskontrolle durch den Kassierer ist also nur bei Jugendschutzprodukten (Alkohol, Tabak) vorgeschrieben. Bei einem Zahlungsmittel nicht.


Nein. Zur Identitätsprüfung wird die Unterschrift verlangt.

Hier liegt eine Verwechselung seitens des Leiharbeiters des dunklen Kaufhauses vor. Das Kassensystem meldet ihm "Kundenunterschrift prüfen" und er interpretiert das als "Ausweis herzeigen". Thema ist dem dortigen Kaufhaus bekannt, aber dort profitiert man immer noch von 48 Stunden Arbeitszeit zum Preis von 40.

Ist diese nicht vorhanden auf der Kreditkarte (als Abgleich),
so wird der Kassierer (sicherlich vorschriftsgemäß) den Ausweis vom Kunden verlangen.

Nicht vorschriftsgemäß. Eine Legitimationsprüfung ist eine Regelung der Abgabenordnung. Diese gilt für Eröffnung von Bankkonten, Kreditverträge (beispielsweise iPhone mit Abzahlung) etc. . Bei Kaufverträgen ist eine Ausweispflicht explizit nur bei Grundstücksgeschäften vorgesehen wegen dem Urkundencharakter des Grundbuches.

Die Verträge mit den Kreditkartenunternehmen sehen im Falle des Zweifels das Greifen zum Telefonhörer vor und den Anruf bei der Vertragspartnerbetreuung. Dann wird das Telefon an den Kunden weitergereicht und er nach irgendeiner Information gefragt.
Beispielsweise seiner geschäftlichen Telefonnummer, seit wann er die Kreditkarte hat, dem Geburtsnamen, der Sicherheitsfrage uvm. Der Anruf für den Händler wird zum normalen Telefontarif beispielsweise über die Nummer 0 6 9 /9 7 9 7 -XXXX abgewickelt.

Kann man alles in dem entsprechenden Kassenhandbuch nachlesen.

Aus Bequemlichkeit greift man lieber zum schnellen Weg. Ist ja auch praktisch. Und gerade die Leiharbeiter in der angesprochenen Kaufhaus-Kette haben zig andere Dinge zu tun, als sich lange in das Kassensystem und die Rechtslage einzuarbeiten.

Ist leider nun mal so. Der umgekherte Fall gilt demnächst bei Barzahlungen - muss aber noch das Parlament passieren. Am 25.11 gibt´s dann mehr Info.

Für den Kauf von Tabak und Alkohol gibt es zusätzliche technische Vorkehrungen, um das Fragen nach dem Ausweis zu vermeiden. In der Theorie kann man aus der vorgelegten ec/Maestro-Karte ein "Ü18"-Merkmal ohne Geburtsdatum herauslesen. Allerdings sind die hierfür geeigneten (bürgerrechtsfreundlichen) Geräte nicht sehr weit verbreitet.

Für den Hersteller ist dies auch keine Marktlücke, da die Kassentische eh schon mit Geräten, Packmaterial, Pin-Zahlenfeld etc. vollgestellt sind. Für ein "Ü18"-Legitimierungskästchen ist da kein Platz mehr. Abgesehen von den Kosten, wenn´s die Kunden so und so auch schlucken.


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