Nein, definitiv nicht (Fahrkarten und Angebote)

GUM, Mittwoch, 24.08.2011, 12:07 (vor 5526 Tagen) @ bahn-user

Natürlich ist der Personalausweis auch dazu da, sich im privatrechtlichen Bereich bei der "Einreise" (um bei Dänemark zu bleiben) zu legitimieren.

Dies ist der öffentlich-rechtliche Bereich.

Sei es für den Mietvertrag, um in eine Wohnung zu kommen oder Videothekenausweis, um sich eine DVD zu leihen.

Für einen Mietvertrag eignet sich beispielsweise eine Bankbürgschaft besser, der Personalausweis sagt überhaupt nichts darüber aus, ob der Mieter auch zahlen wird. Und bei Wohnungsvermietung ist eher die Zahlungsfähigkeit das Risiko, nicht die Miete unter falschem Namen.

Das ist durchaus eine gewollte Funktion des Personalausweises -> Legitimierung im privatrechtlichen Umgang miteinander.

Nein, definitiv nicht. Sh. Personalauweisgesetz


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