Du liegst wieder mal falsch. (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 24.08.2011, 15:50 (vor 5524 Tagen) @ GUM

Hatten wir das Thema nicht schon? Meine Einschätzung ist hier immer noch: Ohne vertragliche Grundlage musst Du der Bahn nicht den Ausweis zeigen. Das Personalausweisgesetz schließt nirgendwo allerdings aus, Vorlage eines Personalausweises in Privatverträge einzubeziehen. (Oder hast du eine Rechtsnorm, die das untesagt? Kannst Du dann bitte den § nennen.)


Ja, der Personalausweis dient zur Vorlage bei Behörden (gleich vorne § 1). Und keine privatrechtlichen AGBs haben Vorrang vor Gesetzen. (Ähnlich wie Gesetze nachrangig sind zu vielen Teilen vom Europarecht, so wurde ja auch die Unbefristetheit des Führerscheines kassiert).

Da steht, wozu er dient. Nicht, wozu er nicht dienen darf. Ich habe dir schon mehrfach mitgeteilt, dass nirgendwo verboten wird, denn BPA in privatrechtliche Verträge, mit Einverständnis des Vetragspartners, einzubeziehen. Wieso ziehst du die gleiche Leier hier nun schon zum zigsten Mal durch? Wenn wo steht, was erlaubt ist, heißt dies im Umkehrschluss nicht, dass alles andere nicht erlaubt ist. Da hebelt also keinerlei privatrechtliche AGB ein Gesetz aus.


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