Amtlicher Ausweis erforderlich (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 24.08.2011, 17:57 (vor 5524 Tagen) @ bahn-user

Steht denn eigentlich was in den AGBs über den Personalausweis?

Ja:

2.3 Inanspruchnahme des Rabatts
[...]
Die BahnCard 25 ist nur mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig,
für Kinder bis einschließlich 15 Jahren auch mit einem Dokument, das neben dem Namen >und
Geburtsdatum ein Lichtbild trägt (Lichtbildausweis) und von einem Dritten ausgestellt >wurde.
Der Reisende ist verpflichtet, auf Verlangen seine Identität mit dem in der BahnCard >50 bezeichneten
Inhaber durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.

(Hervorhebungen durch mich)

Es reicht natürlich auch ein Führerschein, Reisepass, Sozialversicherungsausweis, ausländische ID-Karte usw.


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