Binsen (Fahrkarten und Angebote)

bahn-user, Mittwoch, 24.08.2011, 13:04 (vor 5525 Tagen) @ GUM

Für einen Mietvertrag eignet sich beispielsweise eine Bankbürgschaft besser, der Personalausweis sagt überhaupt nichts darüber aus, ob der Mieter auch zahlen wird. Und bei Wohnungsvermietung ist eher die Zahlungsfähigkeit das Risiko, nicht die Miete unter falschem Namen.

Das Thema war, ob es rechtlich unzulässig ist, sich den Personalausweis zeigen lassen zu wollen. Das Thema war nicht, wie man sich als Vermieter vielleicht besser absichern kann.

Und das bei einer Wohnungsvermietung das Risiko eher selten die Anmietung unter falschen Namen ist, liegt eben an der gängigen Praxis des Perso vorzeigens oder eben persönlich bekannt zu sein. Dies würde sich aber rasch ändern, würde es Vermietern verboten sein, eine Legitimation sehen zu dürfen.

Das ist durchaus eine gewollte Funktion des Personalausweises -> Legitimierung im privatrechtlichen Umgang miteinander.


Nein, definitiv nicht. Sh. Personalauweisgesetz

Ich halte es für eine Binse, dass es so ist.

http://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweis_(Deutschland)#Feststellung_der_Person


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