Die Antwort ist leider ganz einfach: Aus Blödheit+ Verknüpf. (Fahrkarten und Angebote)

Axterix, München/Düsseldorf, Mittwoch, 24.08.2011, 10:17 (vor 5525 Tagen) @ GUM

Hallo

Es gibt keinerlei Einsparung von Kosten. Denn dafür wird der beiliegende Werbebrief nunmehr nicht mehr zweifarbig gedruckt, sondern mit einem farbigen Foto. Nein, nicht Dein Foto als Inhaber, sondern da ist eine der Werbefiguren aus einem Prospekt abgebildet.

Ich denke, dass es schon (drucktechnisch) einen Unterschied macht, ob man tausende (Papier-)Briefvorlagen mit dem gleichen Foto, oder jede Plastikkarten mit einem individuellem Foto bedruckt.

[...] Da die BahnCard sowie so mindestens im Dreifarbdruck + Hologrammstreifen produziert wird, kommt es auf die vierte Farbe für das Passfoto auch nicht mehr an.

Ich glaube auch nicht, dass das alles im gleichen Hestellungsprozess erfolgt. Die "Rohlinge" der Karten werden bestimmt deutlich früher produziert, als die Individualisierung der einzelnen Karten dann stattfindet...

2.) Der zweite Grund hat mit einer persönlichen Verknüpfung zwischen Politik und biometrischer Industrie zu tun. Da dies den Forenrahmen sprengt nur zwei links dazu:

[...]

Weiteres kann ich hier leider nicht kommentieren.

Verstehe ich jetzt nicht, stellt dieses Unternehmen tatsächlich die Bahncards her?

Einsparung von Kosten kann es wohl kaum sein, da ich davon ausgehe, dass die Karten >alle in der gleichen Anlage produziert werden und die 50- und 100-er sind ja nach >wie vor mit Bild. Vereinfachung vom Bestellprozesses: Meinetwegen, aber dann doch >bitte nur auf Wunsch ohne Bild (z.B. wenn man gerade kein passendes hat und die >Karte schnell haben will), aber bitte nicht generell.

Das entspricht meiner Meinung - Vielleicht nicht unbedingt die selbe Anlage, aber vermutlich mit identischer Technik.

-> Auf das Personalausweisgesetz hinweisen und wenn der Zub stur bleibt, ihm die Karte in die Hand drücken. Sonderkündigung der Karte hinterherschicken.

Hatten wir das Thema nicht schon? Meine Einschätzung ist hier immer noch: Ohne vertragliche Grundlage musst Du der Bahn nicht den Ausweis zeigen. Das Personalausweisgesetz schließt nirgendwo allerdings aus, Vorlage eines Personalausweises in Privatverträge einzubeziehen. (Oder hast du eine Rechtsnorm, die das untesagt? Kannst Du dann bitte den § nennen.)
Sprich: Wenn Du den Bahncardvertrag unterschreibst (dazu zwingt dich keiner), dann bist Du nachher vertraglich (nicht gesetzlich) verpflichtet, Dich gegenüber Deinem Vertragspartner ausweisen. (Ich gehe davon aus, dass im Bahncardantrag ein entsprechender Passus steht).

Grüße
Axel


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