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Mario, Freitag, 06.01.2012, 22:32 (vor 4500 Tagen) @ Henrik

Es ist hier also gar keine Lex TGV nötig, auch wenn die TSI-Vorgaben damals wegen der Mehrheit der frankophilen Staaten im Ausschuss schon sehr auf den TGV zugeschnitten wurden und Deutschland den ICE3 entwickeln musste. Aber das ist hier nicht weiter von Belang.


Die 17 t Maßgabe ist eine TGV-Handschrift, also bezeichnend für die eben "Lex TGV".
Danach hatten wir uns dann zu richten.

Ah ok, ich hatte gedacht, dass du das speziell auf das andere Thema beziehst und nicht allgemein. Dann hast du natürlich Recht, dass es hier wirklich eine Lex TGV ist. Gut, mit den 17t Achslast kann man durchaus leben, weil es auch für HGV-Dosto-Züge machbar ist. Aber dass man die Breite der Züge nach UIC 505-1 auf 2,95m beschränkt hat, war der größte Blödsinn. Die 7 Zentimeter mehr des ICE1 hätten wir wirklich keinem einen Abbruch getan, da an den Bahnsteigen in Frankreich noch mehr als genug Platz für die 3,5cm pro Seite gewesen wäre. Die paar Zentimeter kommen ja dem Sitzkomfort nicht unwesentlich zu Gute (breitere Armlehnen / breiterere Mittelgang / breitere Sitze). Wirklich schade, dass man sich da als Europa dermaßen künstlich einengen lässt, was garnicht nötig wäre. Ob man hier irgendwann nochmal vielleicht eine Anpassung der Normen vornimmt? Immerhin ist das Gewicht Frankreichs durch die vielen neuen Oststaaten ja jetzt nicht mehr so groß wie zuvor. Aber da glaube ich eher nicht dran, zumal die EU derzeit ganz andere Sorgen hat.


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