Vorgehen bei vergessenem, übertragbarem Ticket? (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 28.10.2010, 01:11 (vor 5812 Tagen) @ liebe70

Wo steht, daß der Reisende eine gültige persönliche Fahrkarte sich beschaffen muß? Richtig, NIRGENDS!

Das steht explizit nirgends, allerdings:

(3) Der erhöhte Fahrpreis ermäßigt sich im Falle des Absatzes 1 Buchstabe b auf 7 Euro, wenn der Reisende innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei einem Bahnhof der befördernden Eisenbahn nachweist, daß er im Zeitpunkt der Feststellung Inhaber eines gültigen Fahrausweises war.

Dieser Nachweis wird mit einer übertragbaren Fahrkarte kaum zu führen sein. Allerdings frage ich mich, was die genaue Definition von Inhaber ist? Besitzer ist derjenige, der das Ticket in der Hand hat, ob rechtmäßig oder nicht, und Eigentümer derjenige, dem das Ticket gehört. Vermutlich soll der Inhaber der rechtmäßige Besitzer sein (ungleich Eigentümer).


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