Beispiel Ticket 2000 (VRR) (Fahrkarten und Angebote)

Steffen, Mittwoch, 27.10.2010, 01:06 (vor 5815 Tagen) @ Fabian318

In dem von Dir verlinkten §§ steht auch:

(5) Der Tarif kann Fälle vorsehen, in denen von der Zahlung des nach den Absätzen 2 bis 4 zu entrichtenden Betrages ganz oder teilweise abgesehen werden kann.

Als Laie berufe ich mich mal darauf :)


Das ist klar, dass das erhöhte Beförderungsentgelt nicht erhoben werden muss. Die Frage ist aber, ob das erhöhte Beförderungsentgelt (sondern nur das ermäßigt-erhöhte) nicht erhoben werden darf wenn der Reisende eine übertragbare Fahrkarte hat. Und da genau, ob mit einer übertragbaren Fahrkarte der erforderliche Nachweis geführt werden kann, ob der Reisende zum Kontrollzeitpunkt Inhaber einer gültigen Fahrkarte war.

Ich habe verstanden worauf Du hinaus willst! Ich verstehe § 12 (5) so:

Der Tarif kann Fälle vorsehen, in denen von der Zahlung des nach den Absatz 3 zu entrichtenden Betrages ganz oder teilweise abgesehen werden kann. Absatz 3 sieht vor, dass man die 40 EUR auf 7 EUR reduzieren kann. Das heißt also man kann Fälle schaffen, in denen Absatz 3 außer Kraft gesetzt wird.

Vielleicht interpretiere ich das Gesetz auch nicht im juristischen Sinne, ich bin da leider Laie.

Zweiter Ansatz wäre der, den Du geschrieben hast, dass man bei übertragbaren Fahrkarten kaum nachweisen kann, dass man sie hatte (und kein anderer).

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