NRW-Tarif (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 27.10.2010, 16:05 (vor 5813 Tagen) @ Sascha Heß

Hallo,

wenn es sich um eine Zeitkarte nach NRW-Tarif handelt, gilt folgende Aussage:
"Kann der Fahrgast nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Kontrolle im Besitz einer gültigen persönlichen Zeitkarte war, ermäßigt sich das EBE auf 7,00 EUR."

Im NRW-Tarif sind das das SchönerMonatTicket Azubi und das SchöneWocheTicket.
Das SchönerMonatTicket ist egal ob im Abo oder nicht übertragbar.

Somit kommt die Person hier nicht drum herum, das erhöhte Beförderungsentgelt zu zahlen. Da nützen auch Einsprüche nichts.

Danke, also gehst du mit mir konform, dass dies kein Verstoß gegen besagten Satz der EVO ist, sondern einfach mit einer übertragbaren Karte kein Beweis zu führen ist?


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum