Beispiel Ticket 2000 (VRR) (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 27.10.2010, 00:45 (vor 5813 Tagen) @ Steffen

Ich lese daraus: Wenn nicht übertragbar, fällt nur eine Bearbeitungsgebühr an, wenn übertragbar wird es teurer.

Genauso sehe ich das auch und so wird es offenkundig auch gehandhabt. Allerdings ist die Frage, ob dies im Einklang mit der Eisenbahn-Verkehrsordnung ist. So ganz pauschal kann die ermäßigte Gebühr nämlich nicht versagt werden, z.B., wenn das Ticket nachweisbar nicht von Dritten genutzt werden konnte. Und ist bei Vorlage des übertragbaren Fahrscheins nachgewiesen, dass man zum fraglichen Zeitpunkt Inhaber eines gültigen Fahrscheins war?


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