die Eisenbahn-Verkehrsordnung (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 27.10.2010, 00:22 (vor 5813 Tagen) @ Tommyboy
bearbeitet von Fabian318, Mittwoch, 27.10.2010, 00:25

http://www.gesetze-im-internet.de/evo/__12.html

...spricht eigentlich gegen diese Praxis. Allerdings ist fraglich, ob ein übertragbarer Fahrschein ausreichend ist, um den Beweis zu führen, dass man zum Kontrollzeitpunkt auch wirklich Inhaber war. Wobei der Inhaberbegriff bei übertragbaren Tickets schwierig ist.

Wie genau weise ich dies eigentlich an Bahnhöfen der befördernden Bahn nach, wenn diese über keine Verkaufsstelle verfügen?


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